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§ 1 - Name des Vereins, Sitz, Eintragung
§ 2 - Zweck des Vereins
§ 3 - Gemeinnützigkeit
§ 4 - Ordentliche Mitglieder
§ 5 - Fördernde Mitglieder
Alle Personen, die den Verein maßgeblich unterstützen wollen, ohne die ordentliche Mitgliedschaft zu erwerben, werden als fördernde Mitglieder aufgenommen. Das gilt auch für Betriebe, Institutionen und Behörden, die als kooperative Mitglieder aufgenommen werden können.
Paragraph 6, 7 und 8 finden entsprechende Anwendungen.
§ 6 - Erwerb der Mitgliedschaft
§ 7 - Ende der Mitgliedschaft
§ 8 - Vereinsausschluss
§ 9 - Beitragswesen
§ 10 - Organe des Vereins
§ 11 - Tätigkeit der Organmitglieder
§ 12 - Mitgliederversammlung
§ 13 - Der Vorstand
§ 14 - Vereinsordnung
§ 15 - Revision
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Satzungsvorgaben und Vereinsbeschlüsse.
§ 16 - Auflösung des Vereins und Vermögensanfall
§ 17 - Inkrafttreten
Diese Satzung wurde am 07. November 2013 durch die Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Burkhardswalde, den 07. November 2013